- 18.06.2009, 23:45
#264357
Hallo,
unterliegt ein Unimog der als LKW zugelassen ist dem Sonntagsfahrverbot und beträgt die Anhängelast nur das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschine?
Welche Schritte sind bei der Umschlüsselung von "LKW" --> "Zugmaschine" notwendig(TÜV, Zulassungsstelle)?
MfG Andreas.
unterliegt ein Unimog der als LKW zugelassen ist dem Sonntagsfahrverbot und beträgt die Anhängelast nur das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts der Zugmaschine?
Welche Schritte sind bei der Umschlüsselung von "LKW" --> "Zugmaschine" notwendig(TÜV, Zulassungsstelle)?
MfG Andreas.