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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

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#575692
Hallo zusammen,
ich bin der Neue hier und bräuchte gleich mal euer Schwarmwissen zum Thema LoF-Zulassung in Verbindung H (es gibt hier bereits einiges dazu - aber in Kombination habe ich nur Ähnliches und nicht 100%ig zutreffendes gefunden). Sorry, falls das für euch kalter Kaffee ist.

Ich möchte einen 417 Bj 89 mit Werner Forstausstattung aus Österreich importieren.
Geplante Nutzung: Privat zum Holz machen im eigenen Wald + Holztransport (8 t Anhänger)… kann sich aber noch entwickeln…
Der Mog war in seinem ersten Leben in D als „LoF. Zugm. Geräteträger“ zugelassen (entwerteter Fahrzeugschein liegt vor)- aktuell in Österreich als: „T5/Zugmaschine“.
Ein Oldtimer-Gutachten würde er nach Aussage des TÜV‘s locker bestehen.
Techn. Voraussetzungen für LoF sind gegeben (Doppelwinde, Rückeschild, Frontpolter, 2 Zapfwellen, kurze Pritsche).

Welche Zulassung würdet ihr anstreben: Oldtimer (H), LoF ja oder nein oder in Kombi (LOF und H) mit Blick auf Steuer, Vers. HU, AU, Fahrtenschreiber (ist eingebaut), Fahrverbot, sonstige Auflagen. etc. ???

Vielen Dank schon vorab 🙏
Grüße Sven
#575693
Hallo Sven,


du musst eine Sache nur noch klar unterscheiden: die Fahrzeugkategorie Lof Zugmaschine/Geräteträger und die "Lof"-Zulassung im Sinne von grüner Nummer und Steuerbefreiung.
Letzteres beißt sich mit H. Kann schlecht aktiv in einem Betrieb Arbeitsmittel sein und Museumsstück.
Das erste, was ja bei dir der Fall ist, ist einfach der Fahrzeugtyp und hat mit dem Thema grüne Nummer, Lof Betrieb usw erstmal nichts zu tun und kann auch mit H Kennzeichen kombiniert werden. Das klassifiziert einfach nur die Art des Fahrzeuges, wie Pkw Sattelschlepper usw. Grüße
Sebastian
#575698
Hallo Sven,

also ich fahre die Kombination: Der Unimog hat, als ich in bekommen habe, zusammen mit der HU auch gleich die H-Abnahme bekommen. Das waren nur 30 Euro Mehrkosten. Irgendwann habe ich ihn dann von Zugmaschine auf landwirtschaftliche Zugmaschine umschlüsseln lassen. Fahre ihn aber mit schwarzem Kenzeichen, also nicht steuerbefreit. Also finanziell ist lohnt sich das H-Kennzeichen wegen der pauschalen Steuer von 192 Euro und die Umschlüsselung also Lof wegen der günstigen Versicherung und einiger anderer Vorteile. Ich finde die Kombination nicht schlecht und ein TÜV-Prüfer meinte mal das dieses die beste Kombination sei.
Sven417 liked this
#575699
Vielen Dank euch beiden!
Der Nebel lichtet sich schon etwas!

Steuerlich (LoF = Steuerbefreiung , H = pauschal) und versicherungstechnisch ist es mir klar.

Schränkt das H-Kennzeichen die Nutzung ein?
Und wie wirken sich die beiden Alternativen (mit und ohne H) jeweils auf HU, AU, Fahrtenschreiber, Fahrverbote, sonstige Auflagen. etc. aus?

Grüße Sven
#575701
Hallo
die H-Zulasung erfolgt zu einem pauschalen Steuersatz. Steuerbegünstigte Zulassung (grünes Kennzeichen) wäre steuerfrei, kann also nie zusammengehen.
Für die Steuerbefreiung ist ist ein landwirtschaftlicher Gewerbebetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung, nur Waldbesitz alleine reicht da nicht. Dazu verschickt das Hauptzollamt Ulm einen Fragebogen in dem u.a. die Erträge der letzten 2 Jahre nachzuweisen sind.
Das Fahrzeug kann aber jederzeit mit Typschlüsseln 89. 1000 als lof-Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen und H-Kennzeichen zugelassen werden.
Sven417, Schneideisen liked this
#575797
Hallo Forum,
ich habe heute meinen 411.112 umgemeldet. Der war ursprünglich als LoF Zugmaschine Ackerschlepper (89 1000) angemeldet. Da ich in einer Umweltzone wohne ist ein H vorteilhaft. Dann sieht jeder, dass der "befreit" ist. Lof darf zwar auch rein, aber das weiß kaum jemand.
Ich habe letzte Woche dann noch ein H Gutachten machen lassen und ihn heute mit H als LoF Zugmaschine Ackerschlepper (89 1000) angemeldet. Ist ganz normal schwarzes Kennzeichen. Wie schon geschrieben ist das eine die Zulassung und das andere die Steuerseite.

Gruß
Daniel
#575802
Sven417 hat geschrieben: 22.05.2024, 20:31 Vielen Dank euch beiden!
Der Nebel lichtet sich schon etwas!

Steuerlich (LoF = Steuerbefreiung , H = pauschal) und versicherungstechnisch ist es mir klar.

Schränkt das H-Kennzeichen die Nutzung ein?
Und wie wirken sich die beiden Alternativen (mit und ohne H) jeweils auf HU, AU, Fahrtenschreiber, Fahrverbote, sonstige Auflagen. etc. aus?

Grüße Sven

Auch ich habe meinen 411.120 mit LoF und normalem schwarzen Kennzeichen angemeldet. Bewusst so gemacht, nachdem ich in 2021 von mehreren Versicherungen die Aussage erhielt, dass mit H-Kennzeichen die Nutzung maßgeblich auf z.B. Fahrten zu Brauchtumsveranstaltungen oder Brauchtumszwecke beschränkt bleiben muss.
Die Nutzung für Arbeitseinsätze oder "sonstige Fahrten" wäre also eingeschränkt, was dann im Versicherungsfall zu den einen oder anderen Problemen führen könnte.
#575809
Ist zwar schon etwas älter, sollte aber immer noch gelten.
Bernd-Schömann hat geschrieben: 14.11.2007, 21:01 Moin moin,
Zulassung und Versicherung sind 2 paar Schuhe.
Wenn ich als H zulasse muss ich noch lange nicht als Oldtimer versichern. Das ist wie ein gelernter Bäcker der als Maurer arbeitet - den kann ich eben nicht als Bäcker versichern.
Versicherungsschutz richtet sich immer nach der Verwendung - also was mache ich mit dem Fahrzeug?
Ein Fahrzeug das jeden Tag in die Kartoffeln fährt kann ich nicht als Oldtimer versichern. Ebensowenig kann ich ein Wohnmobil als Lof Fahrzeug versichern. Die Steuerliche Sache - also Zulassung ist ein anderes Thema.

Gruß
Bernd
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