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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#563395
Hallo zusammen.

(Vorweg ein Hinweis zu : gruenes-kennzeichen-h-kennzeichen-t102665.html
Mein vorheriger Thread zum Thema "Grünes Kennzeichen/H-Kennzeichen" hat unbeabsichtigt gegen Forumsreglen "Versicherungsschlupflöcher" verstoßen und wurde vom Moderator gesperrt. Es war zwar überhaupt nicht meine Fragerichtung, sondern ich habe/hatte einfach noch gar keine Ahnung von diesem Themenbereich, da ich erst seit kurzem ein Nutzfahrzeug habe. Aber ok - ich habe mich mit dem Moderator ausgetauscht und die Sperrung verstanden.

Danke an die Kollegen, die mich dort schon gut beraten haben!)

Mein Trenkle Tremo/U421 ist eingetragen al "Selbstfahrendes Arbeitsgerät". In den Papieren (Kfz-Schein) steht auch, dass er einen Schneebesen (oder so) und einen Salzstreuer hat. Diese Geräte sind nun nicht mehr da. Auch habe ich nicht vor, den Tremo als Winterdienstfahrzeug (weder beruflich, noch privat) zu nutzen. Er soll mir als Hobbyfahrzeug dienen, z.B. zum Holzmachen. Als kleiner Traktor etc. Dazu soll er eine Pritsche bekommen, später vielleicht einen Heber oder eine Seilwinde.

Als was ist es in diesem fall ratsam, dieses Fahrzeug umzuschlüsseln?
Es geht nicht primär um Steuersparen, sondern um "wenig Ärger mit dem TÜV" bzw. wenig Aufwand insgesamt und um eine flexible Nutzung.

Ich habe was von "Zugmaschine" gelesen, aber auch noch andere Typisierung gesehen.

Bitte bedenkt, dass ich ein Nutzfahrzeug-Neuling bin.

Danke für eure Geduld und die Infos!

Gruß - Claudius
Zuletzt geändert von Claudius am 29.07.2022, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
#563402
Hallo Claudius,

da kann man den Sachverständigen fragen oder beim KBA nachlesen, da gab es immer Listen. Auch viele Landwirtschaftszeitungen behandeln das Thema regelmäßig. Aktuell waren u.a. die Zulassung von LKW als Typ 89 LoF. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen oft diskutiert. Zum Typ 87 Zugmaschine gab es auch einiges im Internet.
#563409
Hall Claudius,

ich würde eine Zulassung als Zugmaschine anstreben. In diesem Falle dürftest Du rein von der Zulassung her relativ schwere Anhänger bezogen auf die Masse des Tremo ziehen. Allerdings gibt es neben den Zulassungs relevanten Parametern noch weitere zu beachten.
Zugmaschinen dürfen eine Hilfsladefläche haben und dort darfst Du transportieren was immer Du willst. (fast -...- Personentransport geht nicht :D )
Allerdings darf die Hilfsladefläche nicht beliebig groß sein. Sie darf nicht länger als das 1,4fache der Vorderachsspur sein.
#563418
Hallo.

Danke Jürgen - dann werde ich das so anstreben und mich entsprechend "bei den Behörden" oder beim TÜV-Prüfer informieren, worauf es ankommt.

Ist die Reihenfolge richtig so? :

- Infos noch einsammeln bzgl. Kriterien für "Zugmaschine"
- Zum lokalen TÜV-Prüfer gehen und die Sache mit ihm besprechen (Fotos vom Ist-Zustand und von einem vergleichbaren Fahrzeug in gutem Zustand zeigen)
- Fahrzeug reparieren, entsprechend "Zugmaschine" anpassen und durch die HU bringen
- Fahrzeug umschlüsseln lassen und evtl. anmelden
- H-Kennzeichen anstreben (evtl. gleich mit dem HU-Termin?)

Gruß - Claudius
Zuletzt geändert von Claudius am 29.07.2022, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
#563419
Hallo Claudius

Eckdaten für die Anforderungen sind
Länge der Ladefläche: 1,4x vordere Spurweite
Nutzlast; max 40% des Gesamtgewicht
Anhängerkupplung
bei Anhängelasten über 3,5 to: 2-Leiter Anhängerbremsanlage
#563421
Hallo Claudius,

Abnahme gem. §23 STVZO (H-Gutachten) muss bei uns in NRW mittlerweile zusammen mit der HU erfolgen. D.h. auch wenn das Fahrzeug noch HU hat, muss diese bei H-Begutachtung neu.

War nicht immer so, ist aber seit ein paar Jahren hier so.
#563422
Hallo Claudius,

jetzt weiß ich nicht wie Dein Unimog aussieht und welche Ausrüstung er hat. Wenn Du wegen der Umschlüsselung nachfragst, dann frag auch gleich mal nach der Umschlüsselung zur landwirtschaftlichen Zugmaschine . Bei mir wurde der Unimog damit deutlich günstiger in der Versicherung. Weiterhin hast Du auch ohne H-Kennzeichen keine Probleme mehr wegen der Umweltzonen.
Bzgl. der Ausstattung habe ich schon alles gehört: Von nur einer Anhängerkupplung bis zu (Heck-/Front-)Kraftheber und Zapfwellen. Da solltest Du Dich beim vorgesehen Prüfer mal schlau machen.
#563436
Guuden,

Manche Prüfer kollern bei erst kurz vorher erteilter Änderung der Fahrzeugart und deren H Anerkennung
oder wenn beide gleichzeitig geschehen soll, im Sinne von "hätte vor mindestens 30 Jahren..."
Frage andere mit Oldtimern befasste private und Profis nach Prüfern in Deiner Gegend,
die wirklich Ahnung und Erfahrung mit der Materie haben.

Gut Mog! Justus.
#563465
Hallo.

Danke für die Hinweise. Werde entsprechend euren Vorschlägen vorgehen.

Aktuell ist mir selber noch nicht klar, was mein Fahrzeug eigentlich technisch und dann in Folge desses rechtlich werden soll, aber das wird noch. Immerhin weiß ich, dass ich "irgendwas mit (landwirtschaftliche) Zugmaschine" anstreben soll. Und, dass ich "Selbstfahrendes Arbeitsgerät" nicht machen kann/sollte.

Könnt ihr noch eventuell "aus der Hüfte schiessen", was ein H-Kennzeichen an Gelderspanis bringt? (Das mit der Umweltzone ist für mich aktuell nicht wichtig, da keine in der Nähe). Nehmen wir an, es geht um einen U421 mit einem OM616-Motor (52PS, oder so), der eine Zugmaschine ist. Liegt die Ersparnis durch "H" ausschliesslich in der Versicherung, oder auch in der Steuer? Um welche Beträge geht es da pro Jahr typischerweise? Will sagen - ich will mir nicht unbedingt gleich den Stress mit "H" geben, wenn es sich um relativ kleine Beträge handelt. Könnte es dann immer noch später angehen.

(Nochmal sorry für das Unwissen, aber ich habe wirklich noch keine Ahnung davon und informiere mich hier mir eurer Hilfe).

Danke und Gruß - Claudius
#563467
Hallo Claudius,

dann mache ich mal den Anfang.
Steuer mit H-Kennzeichen ist irgendwas bei 192 Euro und zwar egal was es für ein Fahrzeug ist. Das H-Kennzeichen ist ja zur Förderung des Fahrzeugtechnischen Kulturgutes da, dass heißt, dass Dein Fahrzeug auch in einem entsprechenden Zusatnd sein muss. Da musst Du mal googlen, welche Anforderungen es dazu gibt. Was Dein Unimog sonst kostet kann ich Dir leider nicht sagen, aber eigentlich lohnt es sich (bis auf bei den kleinen Unimogs) immer.
Viele Versicherungen biten ermäßigte Tarife für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder entsprechendem Alter an. Die Versicherung ist aber auch wieder von der Zulassungsart abhängig. Also bei mir hat die Änderung von Zugmaschine zur Landwirtschaftlichen Zugmachine den Versicherungsbetrag von ca. 260 Euro auf jetzt ca. 70 Euro gesenkt.
#563468
Die Abnahme nach §23 StVZO (H-Gutachten) hat keinen Bezug zur Versicherung und ist unabhängig davon. Es fixiert nur die Steuern auf pauschal 191 Euro/Jahr. Man kann H-Fahrzeuge auch mit ganz normaler Haftpflicht fahren.

Bei den Versicherungen ist es dann recht unterschiedlich. Manche bieten Oldtimer Trarife und beschränken diese auf H-zugelassenen Fahrzeuge, andere legen selber fest, was ein Oldtimer ist. Manche Tarife schränken die Nutzung ein, andere die Km, etc.

Bei LoF gehen viele Standardtarife nach der Leistung des Fahrzeugs, was bei wenig PS günstig ist.

Teilkasko und Vollkasko ist dann wieder eine ganz andere Nummer.

Beim 411er ist die pauschale H-Steuer sogar höher als die LoF Steuern.
#563486
Guuden,

Warum nicht einfach LKW?
Mit einer Arbeitsmaschine darf nur transportet werden was unmittelbar für die Durchführung
der spezifischen Arbeiten benötigt wird. Sebst der Transport des z.B. von einem so.Kfz. Kran zu bewegende
Material muss von einem Transportfahrzeug durchgeführt werden.
Oder Zugmaschine, wenn die Ladefläche klein genug ist. Dafür ist die mögliche Anhängelast größer.
.... Aber. dafür greift die sogenannte Fahrtenschreiberpflicht früher.

Gut Mog! Justus.

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